COVID-19: Maskenpflicht in Norddeutschland

Corona Schutzmasken Maskenpflicht

COVID-19: Maskenpflicht in Norddeutschland startet in der kommenden Woche in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in den Bundesländern Hamburg sowie Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein wurde ebenfalls das Tragen einer Schutzmaske (Mund- und Nasenschutz) beschlossen. Schleswig-Holsteiner müssen ab dem 29. April 2020 eine Schutzmaske tragen.

Somit haben mittlerweile alle 16 Bundesländer einen entsprechenden Erlass zum Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken verabschiedet.

Corona Schutzmasken Maskenpflicht

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Wann und wo muss eine Schutzmaske getragen werden?

Das Tragen einer Schutzmaske soll vor allem dort erfolgen, wo ein entsprechender Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise beim Einkaufen oder im Bus. Daher ist es ab kommender Woche erforderlich beim Einkaufen (Einzelhandel gesamt, also Supermarkt, Discounter, Bäcker, Buchgeschäft etc.) einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus im gesamten öffentlichen Nahverkehr, also Bus, Bahn, S-Bahn, U-Bahn sowie bei Taxifahrten.

FFP Schutzmasken für medizinisches Personal

Das wichtigste bei der Schutzmaske ist der Mund- und Nasenschutz. Zum Einkaufen oder für die Fahrt mit dem Bus ist es nicht erforderliche eine FFP Schutzmaske zu tragen. Selbstgenähte Masken können beispielsweise auch genutzt werden. Die „richtigen“ FFP2 oder FFP3 Schutzmasken sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Aktuell es es übrigens auch gar nicht so leicht entsprechende Masken zu bekommen. Entweder sie sind ausverkauft oder werden zu völlig überteuerten Preisen angeboten.

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