Der norddeutsche Energieversorger E.ON Hanse hat einen Rechtsstreit um höhere Gaspreise verloren. In dem Prozess ging es um Preiserhöungen aus dem Jahr 2004. Das Landgericht Hamburg erklärte eine schwammig formulierten Klausel von E.ON Hanse, die eine deutliche Preiserhöhung zur Folge hatte, als unwirksam.
In einer Sammelklage hatten sich 54 Kunden von E.ON Hanse gegen die Preiserhöhung gewährt.
Kunden, die unter Vorbehalt hatten, können eine rückwirkende Erstattung verlangen. Das Urteil betrifft etwa 25.000 Kunden von E.ON Hanse.
Dazu Joachim Bluhm, Anwalt der Kläger:
Kunden müssen ihre Ansprüche aber unbedingt vor Ablauf dieses Jahres bei Gericht anzeigen
Neben E.ON Hanse haben noch weitere Energieversorger ähnliche Klauseln in ihren Verträgen. Demnach könnten möglicherweise über 15 Millionen Kunden rückwirkend die Erstattung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückfordern.
Aufgrund der zunehmend steigenden Energiekosten ist Energiesparen ein wichtiges Thema. Hier ein paar Tipps zu Energiesparen im Haushalt.
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